Recht &
Selbstbestimmung
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) seit November 2024, Namens- und Personenstandsänderung, der DGTI-Ergänzungsausweis und was das alles konkret bedeutet.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft – und löste damit das diskriminierende Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ab.
Mögliche Einträge: männlich, weiblich, divers – oder der Geschlechtseintrag kann ganz gestrichen werden.
Minderjährige ab 14 Jahren können die Erklärung selbst abgeben, benötigen aber die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen. Bei Verweigerung kann ein Familiengericht entscheiden.
– also Name und Geschlechtseintrag in Dokumenten. Es regelt nicht die medizinische Transition. HRT und Operationen sind davon unabhängig und laufen über das Gesundheitssystem.
Wie läuft die Änderung ab?
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1Anmeldung beim Standesamt – bei jedemDie Erklärung kann bei jedem Standesamt in Deutschland eingereicht werden – du bist nicht ans Standesamt deines Wohnorts gebunden. Die Anmeldung muss mindestens 3 Monate vor der eigentlichen Erklärung erfolgen (Wartefrist).
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2Wartefrist abwartenNach der Anmeldung gilt eine 3-monatige Wartefrist, bevor die persönliche Erklärung abgegeben werden kann. Eine erneute Änderung ist frühestens nach einem Jahr möglich.
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3Persönliche Erklärung abgebenNach Ablauf der Wartefrist persönlich beim Standesamt erscheinen und die Selbstauskunft abgeben. Keine Begründung, kein Gutachten nötig. Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das Geburtsstandesamt (das Standesamt des Geburtsortes) weiter.
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4Mitteilung vom GeburtsstandesamtDas Geburtsstandesamt vollzieht die Änderung im Geburtenregister und teilt dir in der Regel schriftlich mit, wann das geschehen ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Änderung rechtswirksam.
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5Neue Geburtsurkunde & beglaubigte Abschrift beantragenBeim Geburtsstandesamt nun die neue Geburtsurkunde und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen. Viele Behörden, Arbeitgeber, Versicherungen und Banken verlangen beim Nachweis der Namensänderung entweder den neuen Personalausweis oder die beglaubigte Abschrift – manchmal auch beides. Die Abschrift unbedingt aufheben.
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6Personalausweis & weitere Dokumente aktualisierenMit der neuen Geburtsurkunde bzw. der beglaubigten Abschrift den neuen Personalausweis und Reisepass beim Bürgeramt beantragen. Anschließend Führerschein, Krankenversicherungskarte, Banken, Arbeitgeber und Versicherungen informieren. Die beglaubigte Abschrift wird von vielen Stellen auch während des Übergangszeitraums als Nachweis akzeptiert.
Zwischen der Registereintragung und dem neuen Personalausweis kann etwas Zeit vergehen. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister dient als offizieller Zwischennachweis – viele Stellen akzeptieren sie für die Namens- und Geschlechtsänderung.
Einschränkungen & Kritik
Das SBGG ist ein wichtiger Fortschritt, aber nicht ohne Mängel:
DGTI-Ergänzungsausweis
Während man auf die Ausstellung neuer Dokumente wartet oder wenn man noch kein SBGG-Verfahren abgeschlossen hat, kann der Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI) hilfreich sein.
Beantragen: Über die DGTI (www.dgti.org) – kostengünstig, schnell ausgestellt.